Zuschlag für gearbeitete Stunden an Feiertagen. Keine Plusstunden ansammeln

In einigen Bereichen, etwa in der Pflege oder in der Gastronomie wird regelmäßig auch an Feiertagen gearbeitet. Wenn die Daten aus der Zeiterfassung auch für die Abrechnung verwendet werden sollen, die Mitarbeiter aber keine Überstunden an Feiertagen ansammeln sollen, müssen einige Einstellungen vorgenommen werden.

Zunächst müssen die Feiertage für die entsprechende Region angelegt werden. Nur so kann das System später für die Abrechnung auch einen Feiertagszuschlag verrechnen.

Damit die Mitarbeiter nun für die Arbeit an Feiertagen nur den Feiertagszuschlag verrechnet bekommen, ohne zusätzlich ihre Soll-Stunden für diesen Tag als Überstunden zu erhalten, müssen folgende Einstellungen getroffen werden:

Klicke auf das Krawattenmännchen (Mitarbeiter) → wähle einen Mitarbeiter aus → klicke anschließend auf den Reiter „Auswertung“ → unter „Bearbeiten“ kannst Du nun die Einstellungen ändern

Wichtig ist hier, dass Du nun die Option „An Feiertagen festgelegten Wert verrechnen“ auswählst und im Feld darunter „0“ eingibst.

WICHTIG: Diese Einstellung musst Du nun für alle Mitarbeiter wiederholen, die von dieser Regelung betroffen sind.

Jetzt kannst Du über unser Abrechnungs-Add-on einen Feiertagszuschlag erstellen, automatisch nur die geleistete Arbeit an Feiertagen bezuschusst.

1 „Gefällt mir“